Immobilienpreise in Saint-Germain-sur-Ay

Der mittlere Quadratmeterpreis bebauter Immobilien in Saint-Germain-sur-Ay (Département 50) liegt bei 2.297 €/m² – Median aus 49 tatsächlichen Verkäufen (DVF 2023–2024).

2.297 €/m²Median (Wohnfläche)
1.406 €/m² – 2.829 €/m²mittlere 50 %
49Verkäufe (bebaut)
68 €/m²Bauland (grob)
2 €/m²Ackerland (grob)

Preisentwicklung

Von 2023 auf 2024 sind die Immobilienpreise um 12 % gestiegen (2.222 €/m² → 2.482 €/m²).

Standortprofil

7 mHöhe ü. NN
keinHochwasserrisiko
1.186 kWh/kWp/aSolarertrag
keinesNatura 2000

Über die Immobilienpreise in Saint-Germain-sur-Ay

Die hier gezeigten Werte basieren auf 49 dokumentierten Immobilienverkäufen in Saint-Germain-sur-Ay und nahem Umfeld. Der Median ist robuster als ein Durchschnitt, da einzelne Ausreißer ihn nicht verzerren. Für eine grundstücksgenaue Einschätzung nutze die interaktive Karte. Mehr im Ratgeber →

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Häufige Fragen

Was kostet eine Immobilie pro m² in Saint-Germain-sur-Ay?

Der mittlere Quadratmeterpreis bebauter Immobilien in Saint-Germain-sur-Ay liegt bei 2.297 €/m² (Median aus 49 Verkäufen, DVF 2023–2024). Die mittleren 50 % der Verkäufe lagen zwischen 1.406 €/m² und 2.829 €/m².

Wie haben sich die Immobilienpreise in Saint-Germain-sur-Ay entwickelt?

Von 2023 auf 2024 sind die Immobilienpreise um 12 % gestiegen (2.222 €/m² → 2.482 €/m²).

Was kostet Bauland in Saint-Germain-sur-Ay?

Reine Grundstücks-/Baulandverkäufe lagen im Median bei rund 68 €/m² (grobe Orientierung aus 62 Verkäufen – Baulandpreise streuen je Lage und Größe sehr stark).

Was kostet Ackerland in Saint-Germain-sur-Ay?

Landwirtschaftliche Flächen (Acker, Wiese) lagen im Median bei rund 2 €/m² (aus 35 Verkäufen – deutlich günstiger als Bauland).

Ist das ein amtlicher Bodenrichtwert?

Nein. Es handelt sich um den Median tatsächlicher Verkaufspreise (Marktpreis) – nicht um einen amtlichen Bodenrichtwert.

Immobilienpreise in der Umgebung

Datenquelle: DVF (Demandes de Valeurs Foncières), DGFiP / Etalab – Licence Ouverte 2.0. Median tatsächlicher Verkaufspreise, kein amtlicher Bodenrichtwert.